Das Obligationenrecht verlangt in Art. 663b, Ziff. 12, dass der Anhang zur Jahresrechnung Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung enthält. Diese Vorschrift gilt unabhängig von Grösse und Zweck für Aktiengesellschaften, GmbH und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Stiftungen.
Die im Bereich des Risikomanagements spezialisierte i-Risk GmbH, ein Spinoff der ETH Zürich, entwickelte ein für KMU zweckmässiges Werkzeug auf Excel-Basis. Dadurch ist es jedem Unternehmer und Verwaltungsrat möglich, seine Risiken rasch zu erfassen, zu bewerten und mögliche Massnahmen festzulegen.



